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   OLG Celle, 28.06.2000 - 33 Ss 28/00   

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https://dejure.org/2000,8895
OLG Celle, 28.06.2000 - 33 Ss 28/00 (https://dejure.org/2000,8895)
OLG Celle, Entscheidung vom 28.06.2000 - 33 Ss 28/00 (https://dejure.org/2000,8895)
OLG Celle, Entscheidung vom 28. Juni 2000 - 33 Ss 28/00 (https://dejure.org/2000,8895)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Keine Strafbarkeit der Ehefrau bei Anbau von Cannabis in der mitgenutzten Ehewohnung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BtMG § 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3; StGB § 13
    Betäubungsmittel: unerlaubter Besitz durch Unterlassen - gemeinsame Wohnung von Ehegatten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 624
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 03.03.1978 - 2 StR 717/77

    Besitz von Betäubungsmitteln

    Auszug aus OLG Celle, 28.06.2000 - 33 Ss 28/00
    Der Begriff des Besitzes beinhaltet nicht etwa einen Zustand, sondern ein kausales Verhalten, nämlich die Herbeiführung oder Aufrechterhaltung dieses Zustandes, ein bewusstes tatsächliches Innehaben, ein tatsächliches Herrschaftsverhältnis, eine sichere Verfügungsmacht über eine bestimmte Rauschgiftmenge (vgl. BGHSt 27, 380 ff).
  • OLG Karlsruhe, 19.01.2007 - 2 Ss 96/06

    Beihilfe zum Handeltreiben mit Betäubungsmitteln durch Duldung in der gemeinsamen

    Auch eine Strafbarkeit wegen Unterlassens durch Duldung des Anbaus in der gemeinsamen Wohnung und Abbuchung der Stromkosten scheidet aus, da eine Garantenpflicht zur Verhinderung von Straftaten sich weder aus der persönlichen Beziehung der Angeklagten zu ihrem Lebensgefährten noch aus ihrer Wohnungsinhaberschaft ableiten lässt (BGH NJW 1993, 76; NStZ 1999, 451; BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 1, Handeltreiben 60; OLG Karlsruhe NStZ-RR 1998, 27; OLG Zweibrücken StV 1999, 212; OLG Celle StV 2000, 624).
  • OLG Hamm, 04.04.2002 - 3 Ss 209/02

    BtM, Dulden von BtM-Konsum, Umfang der Feststellungen

    Dies reicht aber für sich genommen - ohne das Bestehen einer hier nicht erkennbaren Rechtspflicht zum Handeln bzw. Einschreiten - für eine strafrechtliche Haftung nicht aus (OLG Karlsruhe, StV 1998, 80, 81; BGH StV 1999, 212; OLG Zweibrücken, StV 1999, 213; OLG Celle, StV 2000, 624).
  • OLG Zweibrücken, 04.06.2018 - 1 OLG 2 Ss 17/18

    Beweiswürdigung in Strafsachen: Erfordernis einer Gesamtwürdigung von

    Insoweit reicht es grundsätzlich nicht aus, wenn ein Ehepartner die Lagerung und den Konsum von Betäubungsmitteln in der ehegemeinsamen Wohnung durch den anderen Ehepartner toleriert (vgl. BGH, Beschluss vom 15.09.1999 - 2 StR 373/99, StV 2000, 67; Beschluss vom 24.04.2013 - 2 StR 42/13, BGHR BtMG § 29 Abs. 1 Nr. 3 Besitz 7; OLG Celle, Beschluss vom 28.06.2000 - 33 Ss 28/00, StV 2000, 624).
  • FG Bremen, 28.05.2015 - 4 K 7/12

    Besitz der Ehefrau an von ihrem Ehemann unrechtmäßig eingeführten Zigaretten

    Auch nach strafgerichtlicher Rechtsprechung (KG StV 1985, 18 ; OLG Frankfurt StV 1987, 443 ; OLG Celle StV 2000, 624 ; KG NStZ-RR 1996, 345 ) scheide Mitbesitz dann aus, wenn die Ehefrau das Verhalten ihres Ehemannes (nämlich die Verwahrung von Betäubungsmitteln in der gemeinsamen Wohnung) ausdrücklich nicht gut heiße und dessen Besitz ihr unerwünscht gewesen sei.
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